Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder

1. Allgemeine Angaben zur Statistik

Geltungsbereich
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR) der Länder (EVAS-Nr. 82)
Statistische Einheiten
Personen und Institutionen, zusammengefasst zu Wirtschaftsbereichen und Sektoren
Rechtsgrundlage
Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25.6.1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 und Folgeverordnungen
Periodizität
Jährlich

2. Inhalte und Nutzerbedarf

Inhalte der Statistik
Inlandsproduktsberechnung (Entstehungs-, Verwendungs- und Verteilungsrechnung)
Nutzerbedarf
Landes-, Regional- und Kommunalverwaltungen, Wirtschaftsforschungsinstitute, Eurostat, Kammern und Verbände, Medien

3. Methodik

Basisstatistiken
Alle geeigneten und zum Zeitpunkt der Berechnung vorliegenden wirtschaftsstatistischen Erhebungen
Vorgehensweise bei der Datenberechnung
Gesamtrechnungssystem
Preisbereinigung
Deflationierung auf Vorjahrespreisbasis mit anschließender Verkettung
Methodenbeschreibung

4. Genauigkeit und Zuverlässigkeit

Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit
Zielkonflikt zwischen Aktualität und Genauigkeit: Anwendung von Schätz- und Fortschreibungsverfahren können zu Ungenauigkeiten führen; Qualitätssicherung durch laufende, integrierte Überprüfungen der VGR-Daten
Fehlerrechnung
Stichprobenbedingte und nicht-stichprobenbedingte Fehler von Basisstatistiken können auch in VGR-Ergebnissen enthalten sein
Revisionen
Umfassende Revisionen (mit Rückrechnung) alle fünf Jahre; laufende Revisionen des aktuellen Jahres bei jedem Veröffentlichungstermin, der letzten vier Jahre einmal jährlich

5. Aktualität und Pünktlichkeit

Aktualität
Veröffentlichung erster Jahresergebnisse des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Bundesländer (NUTS 1) sowie erster detaillierter Ergebnisse der Bruttowertschöpfung (BWS) für Hauptwirtschaftsbereiche auf NUTS 1-Ebene nach ca. t + 3 Monaten (1. FS) sowie für Kreise (NUTS 3) und Regierungsbezirke (NUTS 2) nach ca. t + 19 Monaten (Revisionsbedingte Terminverzögerungen sind möglich). Weitere Veröffentlichungstermine unter »Ergebnisse« und »Berechnungsphasen«
Pünktlichkeit
Rechtsverbindliche europäische Vorgaben (t + 24 Monate) werden deutlich übertroffen

6. Vergleichbarkeit

Räumliche Vergleichbarkeit
Europaweit harmonisierte und vergleichbare Angaben auf Basis des verbindlichen ESVG 1995
Zeitliche Vergleichbarkeit
Lange Zeitreihen; Rückrechnungen nach großen Revisionen; 1970 bis 1991 früheres Bundesgebiet, ab 1991 Deutschland

7. Kohärenz

Ergebnisse der VGR des Bundes sowie alle geeigneten laufenden Erhebungen der amtlichen Statistik, insbesondere Wirtschaftsstatistiken, die zum Berechnungszeitpunkt verfügbar sind, werden als Quellen verwendet; Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder; zusätzlich auch geeignete nichtamtliche Daten (z.B. Geschäftsstatistiken, Informationen von Verbänden)

8. Verbreitung und Kommunikation

Verbreitungswege
www.vgrdl.de
Dokumentation der Methodik

9. Sonstige fachstatistische Hinweise

Ansprechpartner

Zeichenerklärung

14.5. 2013