Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder
1. Allgemeine Angaben zur Statistik
- Geltungsbereich
- Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR) der Länder (EVAS-Nr. 82)
- Statistische Einheiten
- Personen und Institutionen, zusammengefasst zu Wirtschaftsbereichen und Sektoren
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25.6.1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 und Folgeverordnungen
- Periodizität
- Jährlich
2. Inhalte und Nutzerbedarf
- Inhalte der Statistik
- Inlandsproduktsberechnung (Entstehungs-, Verwendungs- und Verteilungsrechnung)
- Nutzerbedarf
- Landes-, Regional- und Kommunalverwaltungen, Wirtschaftsforschungsinstitute, Eurostat, Kammern und Verbände, Medien
3. Methodik
- Basisstatistiken
- Alle geeigneten und zum Zeitpunkt der Berechnung vorliegenden wirtschaftsstatistischen Erhebungen
- Vorgehensweise bei der Datenberechnung
- Gesamtrechnungssystem
- Preisbereinigung
- Deflationierung auf Vorjahrespreisbasis mit anschließender Verkettung
- Methodenbeschreibung
- www.vgrdl.de/methode.asp
4. Genauigkeit und Zuverlässigkeit
- Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit
- Zielkonflikt zwischen Aktualität und Genauigkeit: Anwendung von Schätz- und Fortschreibungsverfahren können zu Ungenauigkeiten führen; Qualitätssicherung durch laufende, integrierte Überprüfungen der VGR-Daten
- Fehlerrechnung
- Stichprobenbedingte und nicht-stichprobenbedingte Fehler von Basisstatistiken können auch in VGR-Ergebnissen enthalten sein
- Revisionen
- Umfassende Revisionen (mit Rückrechnung) alle fünf Jahre; laufende Revisionen des aktuellen Jahres bei jedem Veröffentlichungstermin, der letzten vier Jahre einmal jährlich
5. Aktualität und Pünktlichkeit
- Aktualität
- Veröffentlichung erster Jahresergebnisse des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Bundesländer (NUTS 1) sowie erster detaillierter Ergebnisse der Bruttowertschöpfung (BWS) für Hauptwirtschaftsbereiche auf NUTS 1-Ebene nach ca. t + 3 Monaten (1. FS) sowie für Kreise (NUTS 3) und Regierungsbezirke (NUTS 2) nach ca. t + 19 Monaten (Revisionsbedingte Terminverzögerungen sind möglich). Weitere Veröffentlichungstermine unter »Ergebnisse« und »Berechnungsphasen«
- Pünktlichkeit
- Rechtsverbindliche europäische Vorgaben (t + 24 Monate) werden deutlich übertroffen
6. Vergleichbarkeit
- Räumliche Vergleichbarkeit
- Europaweit harmonisierte und vergleichbare Angaben auf Basis des verbindlichen ESVG 1995
- Zeitliche Vergleichbarkeit
- Lange Zeitreihen, z.T. bis 1970/1980 zurück; Rückrechnungen nach großen Revisionen; 1970 bis 1991 früheres Bundesgebiet, ab 1991 Deutschland
7. Kohärenz
Ergebnisse der VGR des Bundes sowie alle geeigneten laufenden Erhebungen der amtlichen Statistik, insbesondere Wirtschaftsstatistiken, die zum Berechnungszeitpunkt verfügbar sind, werden als Quellen verwendet; Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder; zusätzlich auch geeignete nichtamtliche Daten (z.B. Geschäftsstatistiken, Informationen von Verbänden)
8. Verbreitung und Kommunikation
- Verbreitungswege
- www.vgrdl.de
- Dokumentation der Methodik
- www.vgrdl.de/methode.asp
9. Sonstige fachstatistische Hinweise
- Ansprechpartner
- www.vgrdl.de/apartner.asp
Hinweis:
Die VGR-Gemeinschaftsveröffentlichungen in Excel sind in Office 2003 erstellt.