Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder

1. Allgemeine Angaben zur Statistik

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR) der Länder (EVAS-Nr. 82)

Rechtsgrundlage
Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25.6.1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 und Folgeverordnungen
Wirtschaftseinheiten
Personen und Institutionen, zusammengefasst zu Wirtschaftsbereichen und Sektoren
Periodizität
jährlich

2. Zweck und Ziele der Statistik

Inhalte
Inlandsproduktsberechnung (Entstehungs-, Verwendungs- und Verteilungsrechnung)
Zweck der Statistik
quantitatives Gesamtbild des wirtschaftlichen Geschehens in den Ländern (NUTS 1) und Kreisen (NUTS 3) Deutschlands; Grundlage für die Beurteilung und Gestaltung der Wirtschaftspolitik
Hauptnutzer
Landes-, Regional- und Kommunalverwaltungen, Wirtschaftsforschungsinstitute, Eurostat, Kammern und Verbände, Medien

3. Methodik

Art der Datenberechnung
Gesamtrechnungssystem
Preisbereinigung
Deflationierung auf Vorjahrespreisbasis mit anschließender Verkettung
Methodenbeschreibung
unter www.vgrdl.de/methode.asp

4. Genauigkeit

Fehlerrechnung
stichprobenbedingte und nicht-stichprobenbedingte Fehler von Basisstatistiken können auch in VGR-Ergebnissen enthalten sein; mögliche Verzerrungen durch Schätzverfahren, Fortschreibung von Zeitreihen
Revisionen
umfassende Revision (mit Rückrechnung) alle 5-10 Jahre; laufende Revisionen des aktuellen Jahres bei jedem Veröffentlichungstermin, der letzten vier Jahre einmal jährlich

5. Aktualität und Pünktlichkeit

Aktualität
Veröffentlichung erster Jahresergebnisse des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Bundesländer (NUTS 1), sowie erster detaillierter Ergebnisse der Bruttowertschöpfung (BWS) für Hauptwirtschaftsbereiche auf NUTS 1-Ebene nach ca. t + 3 Monaten, in der letzten Woche im März des Folgejahres (1. Fortschreibung). Für Kreise (NUTS 3) und Regierungsbezirke (NUTS 2) nach ca. t + 19 Monaten. Weitere Veröffentlichungstermine unter »Ergebnisse« und »Veröffentlichungsprogramm«
Pünktlichkeit
rechtsverbindliche europäische Vorgaben (t + 24 Monate) werden deutlich übertroffen

6. Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit

Zeitlich
lange Zeitreihen, z.T. bis 1970/1980 zurück; Rückrechnungen nach großen Revisionen; 1970 bis 1991 früheres Bundesgebiet, ab 1991 Deutschland
Räumlich
europaweit harmonisierte und vergleichbare Angaben auf Basis des verbindlichen ESVG 1995

7. Bezüge zu anderen Erhebungen

Ergebnisse der VGR des Bundes sowie alle geeigneten laufenden Erhebungen der amtlichen Statistik, insbesondere Wirtschaftsstatistiken, die zum Berechnungszeitpunkt verfügbar sind, werden als Quellen verwendet; Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder; zusätzlich auch geeignete nichtamtliche Daten (z.B. Geschäftsstatistiken, Informationen von Verbänden)

8. Weitere Informationsquellen

Ergebnisse, Veröffentlichungen, Methodenbeschreibung, Ansprechpartner und weitere Informationen unter www.vgrdl.de

Hinweis:
Die VGR-Gemeinschaftsveröffentlichungen in Excel sind in Office 2003 bzw. Office XP erstellt.

Zeichenerklärung

3.5. 2010