Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder
1. Allgemeine Angaben zur Statistik
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR) der Länder (EVAS-Nr. 82)
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25.6.1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 und Folgeverordnungen
- Wirtschaftseinheiten
- Personen und Institutionen, zusammengefasst zu Wirtschaftsbereichen und Sektoren
- Periodizität
- jährlich
2. Zweck und Ziele der Statistik
- Inhalte
- Inlandsproduktsberechnung (Entstehungs-, Verwendungs- und Verteilungsrechnung)
- Zweck der Statistik
- quantitatives Gesamtbild des wirtschaftlichen Geschehens in den Ländern (NUTS 1) und Kreisen (NUTS 3) Deutschlands; Grundlage für die Beurteilung und Gestaltung der Wirtschaftspolitik
- Hauptnutzer
- Landes-, Regional- und Kommunalverwaltungen, Wirtschaftsforschungsinstitute, Eurostat, Kammern und Verbände, Medien
3. Methodik
- Art der Datenberechnung
- Gesamtrechnungssystem
- Preisbereinigung
- Deflationierung auf Vorjahrespreisbasis mit anschließender Verkettung
- Methodenbeschreibung
- unter www.vgrdl.de/methode.asp
4. Genauigkeit
- Fehlerrechnung
- stichprobenbedingte und nicht-stichprobenbedingte Fehler von Basisstatistiken können auch in VGR-Ergebnissen enthalten sein; mögliche Verzerrungen durch Schätzverfahren, Fortschreibung von Zeitreihen
- Revisionen
- umfassende Revision (mit Rückrechnung) alle 5-10 Jahre; laufende Revisionen des aktuellen Jahres bei jedem Veröffentlichungstermin, der letzten vier Jahre einmal jährlich
5. Aktualität und Pünktlichkeit
- Aktualität
- Veröffentlichung erster Jahresergebnisse des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Bundesländer (NUTS 1), sowie erster detaillierter Ergebnisse der Bruttowertschöpfung (BWS) für Hauptwirtschaftsbereiche auf NUTS 1-Ebene nach ca. t + 3 Monaten, in der letzten Woche im März des Folgejahres (1. Fortschreibung). Für Kreise (NUTS 3) und Regierungsbezirke (NUTS 2) nach ca. t + 19 Monaten. Weitere Veröffentlichungstermine unter »Ergebnisse« und »Veröffentlichungsprogramm«
- Pünktlichkeit
- rechtsverbindliche europäische Vorgaben (t + 24 Monate) werden deutlich übertroffen
6. Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit
- Zeitlich
- lange Zeitreihen, z.T. bis 1970/1980 zurück; Rückrechnungen nach großen Revisionen; 1970 bis 1991 früheres Bundesgebiet, ab 1991 Deutschland
- Räumlich
- europaweit harmonisierte und vergleichbare Angaben auf Basis des verbindlichen ESVG 1995
7. Bezüge zu anderen Erhebungen
Ergebnisse der VGR des Bundes sowie alle geeigneten laufenden Erhebungen der amtlichen Statistik, insbesondere Wirtschaftsstatistiken, die zum Berechnungszeitpunkt verfügbar sind, werden als Quellen verwendet; Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder; zusätzlich auch geeignete nichtamtliche Daten (z.B. Geschäftsstatistiken, Informationen von Verbänden)
8. Weitere Informationsquellen
Ergebnisse, Veröffentlichungen, Methodenbeschreibung, Ansprechpartner und weitere Informationen unter www.vgrdl.de
Hinweis:
Die VGR-Gemeinschaftsveröffentlichungen in Excel sind in Office 2003 bzw. Office XP erstellt.